Verschlagwortet: KommAustria
Inzwischen ist auch der schriftliche Bescheid der KommAustria eingetroffen, der detailliert ausführt, weshalb die Behörde keinen meiner YouTube Kanäle als „Mediendienst auf Abruf“ eingestuft hat. Die inhaltliche Bandbreite meiner Kanäle deckt einige YouTube-typischen Genres ab und ich kann mir vorstellen, dass der Bescheid für viele andere YouTuber und Mediendienste-Betreiber eine hilfreiche Orientierungshilfe darstellt. Darum habe ich mich dazu entschieden, den Bescheid als PDF zum Download bereit zu stellen.
Letzten September löste ein Informationsschreiben der KommAustria bzw. RTR in der YouTube und Social Media Szene in mittelschweres Erdbeben aus. In dem Schreiben wurden Betreiber von Social Media Kanälen mit Schwerpunkt auf Videoproduktionen aufgefordert, ihre Kanäle bei der Behörde anzuzeigen, weil sonst eine saftige Geldstrafe droht. Ich versuchte damals in einem epischen Blogartikel die Sachlage zu erfassen und habe meine YouTube Kanäle schließlich am 19.09.2018 bei der KommAustria angezeigt....
Derzeit flattern österreichischen YouTubern Informationsschreiben der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ins Haus, die darauf hinweisen, dass falls der eigene YouTube bzw. Social Media Kanal den Kriterien eines „Anzeigepflichtigen Mediendienstes auf Abruf“ entspricht, dieser bei der Behörde meldepflichtig ist und bei Nichtmeldung 4000,- Euro Strafe blühen. Gestern erhielt auch ich das Schreiben. Das Unangenehme an dieser Sache ist, dass man bei einer Anzeigung* automatisch als Selbstständiger gilt, was eine Mitgliedschaft bei...